Urlaubsvertretung
Aus DSWiki
Eine Urlaubsvertretung (kurz: UV) dient einem Spieler, der für eine längere Zeit keinen Internetzugriff hat, um sich bei Die Stämme einzuloggen oder auch ganz einfach keine Zeit hat, seine Dörfer selbst zu steuern.
Die Urlaubsvertretung kann unter Einstellungen -> Urlaubsvertretung eingetragen werden. Auf den Hauptservern ist sie auf jeden Fall verfügbar, bei SDS, USDS, TSDS und TUSDS ist es von der jeweiligen Regelung abhängig.
Der Spieler, der vom Accountbesitzer als Urlaubsvertreter eingetragen wird, kann sich unter Einstellungen --> Urlaubsvertretung in den Account des Besitzers einloggen und ihn so verwalten. Dadurch ist die Gefahr gebannt, während eines Urlaubs auf den Malediven geadelt zu werden.
| § 3 | Wenn ein Accountbesitzer durch einen anderen Spieler mittels Urlaubsvertretung vertreten wird, so gelten zwischen allen Accounts, die über die Verbindung des Verwalters gespielt werden, die unter §2 genannten Einschränkungen, außerdem dürfen dritte Spieler nicht von beiden Accounts unterstützt werden. Erst 48 Stunden nach Ankunft der letzten Aktion (Angriff/Transport) sind wieder Aktionen des UV-Accounts/des eigenen Accounts erlaubt. Nach Beendigung der UV müssen 48 Stunden gewartet werden, bis gemeinsame Aktionen wieder erlaubt sind. |
|---|
UV-Einschränkung
Ab der Version 3.4 gibt es eine neue Regelung bezüglich der Handhabung von Dauer-UVs. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Unter "Einstellungen -> Urlaubsmodus" wir jetzt angezeigt, wie viele Tage in den letzten 120 Tagen der Account durch UV gespielt wurde
- Wenn ein Account in den letzten 120 Tagen mehr als 60 Tage von einer UV gespielt worden ist, ist es nicht mehr möglich aus diesem Account heraus anzugreifen bzw. zu unterstützen, oder Rohstoffe zu schicken, wenn eine UV in dem Account ist.
Diese Änderungen sind momentan auf Welt 3, und ab Welt 20 aktiv.